Ein Kind, dass ein Herz auf ein Blatt Papier malt. Über dem Herz steht in Kinderschrift das Wort Danke! Neben dem Blatt liegen verschiedene Buntstifte.

Unterstützen

& Mitmachen

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen geht uns alle an – doch viele dringend benötigte Hilfsangebote sind nicht ausreichend finanziert. Projekte, die jungen Menschen Halt geben, sie schützen, stärken und ihnen Perspektiven eröffnen, stehen immer wieder auf unsicherem Fundament.

Als gemeinnütziger Verein setzen wir genau hier an. Damit wir Angebote wie das Gewaltpräventionsprojekt „Bärt & Bärta“ oder die „Nummer gegen Kummer“ weiterhin anbieten und ausbauen können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Lassen Sie uns gemeinsam für eine bessere Zukunft unserer Kinder & Jugendlichen in Köln sorgen!

Geld spenden

Kinderschutz braucht Engagement von Privatpersonen und Unternehmen– und verlässliche finanzielle Mittel. Öffentliche Fördergelder decken längst nicht alles ab, was notwendig ist, um Kinder, Jugendliche und ihre Familien wirksam zu unterstützen.

Viele unserer Angebote können wir nur dank Spenden von Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen umsetzen. Damit wir auch künftig für junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen da sein können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Unterstützen Sie den Kinderschutz in Köln – und helfen Sie uns, wichtige Hilfsangebote nachhaltig zu sichern. unterstützen Sie unseren Verein!

Spendenkonto:
Kinderschutzbund Köln
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE02 3705 0198 0019 3429 55
BIC COLSDE33

Alle Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Eine entsprechende Spendenbescheinigung bekommen Sie auf Wunsch oder ab 300,00 Euro automatisch nach Eingang Ihrer Spende zugeschickt.

Als Mitinitiator und Erstzeichner des Kölner Spenden-Commitments stehen wir für Transparenz bei der Verwendung ihrer zugewiesenen Spendenmittel. https://spendencommitment.de

Spenden zu einem besonderen Anlass

Immer mehr Menschen verbinden persönliche Anlässe mit einem guten Zweck und bitten statt Geschenken um Spenden. Eine wunderbare Möglichkeit, Freude zu teilen und gleichzeitig Kindern und Jugendlichen zu helfen.

Wenn Sie einen besonderen Anlass feiern – ob Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum oder auch einen Trauerfall – können Sie mit Ihrer Spendenaktion den Kinderschutzbund Köln unterstützen. Bitten Sie Ihre Familie, Freund:innen und Gäste um einen Beitrag und schenken Sie damit jungen Menschen in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung und neue Perspektiven.

Wir begleiten Sie gern dabei und stellen Ihnen passende Informationen und Materialien zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an oder starten Sie Ihre Spendenaktion selbst!

Mit Ihrem Testament etwas Gutes tun

Viele Menschen legen Wert darauf, in ihrem Leben Gutes zu tun. Oft beschäftigen sie sich mit der Vorstellung, dass ihr Nachlass auch nach ihrem Tod die Welt ein Stück weit verbessern kann. Optimal ist es, wenn man zu Lebzeiten und mit Bedacht sein Erbe regeln kann.

Eine Testamentsspende bedeutet, dass Sie einen Teil Ihres Vermögens oder einen festgelegten Betrag an eine gemeinnützige Organisation Ihrer Wahl weitergeben.

Wenn Sie über diese Möglichkeit nachdenken, laden wir Sie herzlich ein, den Kinderschutzbund Köln und unsere Stiftung Kinderschutz Köln kennenzulernen. Mit einer Testamentsspende an uns tragen Sie nachhaltig dazu bei, dass zukünftige Generationen in Köln sicher und gut aufwachsen können.

Wenn Sie neugierig sind und mehr Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Lars Hüttler

Geschäftsführung

Portraitfoto Lars Hüttler

Stiftung Kinderschutz

Die „Stiftung Kinderschutz Köln“ wurde im Jahr 2013 gegründet. Die Verbrauchsstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und kann Zustiftungen, Spenden sowie Erbschaften in unbegrenzter Höhe entgegennehmen. Sie ist eine nicht rechtsfähige, unselbständige Stiftung und wird von einem Stiftungsbeirat geleitet, dem Vertreter:innen des Vorstands des Kinderschutzbundes Köln sowie weitere Mitglieder angehören.

Das Stiftungsvermögen stammt von einer Zuwendung verschiedener Stifter:innen. Zur Verwirklichung ihrer Stiftungszwecke benötigt die Stiftung weitere finanzielle Unterstützung in Form von Spenden und Zustiftungen.

Wenn Sie eine nachhaltige Unterstützung des Kinderschutzbundes Köln und seiner Arbeit für Kinder in unserer Stadt in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsführung.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Stiftungskonto:
Kinderschutzbund Köln
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE49 3705 0198 0025 4929 76
BIC COLSDE33

Zustiftungen und Spenden sind steuerlich abzugsfähig gemäß den Regelungen der §§ 51 ff AO, § 10 b Abs.1 und Abs.1a.) EStG.

Steuerbegünstigter Zweck: Förderung der Jugendhilfe Finanzamt Köln-Süd, Steuer-Nr.: 219/5891/2227 Vereinsregister Amtsgericht Köln, VR 11898

Stiftung Kinderschutz Köln

c/o Der Kinderschutzbund OV Köln e.V.

Geschäftsführung: Lars Hüttler

Bonner Straße 151, 50968 Köln

Satzung Stiftung Kinderschutz Köln

Förderverein

Der „Verein der Freunde und Förderer des Deutschen Kinderschutzbundes OV Köln e.V.“ wurde 1994 gegründet und wird aktuell von Frau Christina Kirsch als Vorsitzende geleitet.

Im Förderverein des Kinderschutzbundes Köln engagieren sich Menschen, die gemeinsam Verantwortung übernehmen und gezielt etwas bewegen möchten. Als Teil dieses Kreises bündeln Sie mit anderen Unterstützer:innen Ihre Kräfte, um Projekte für Kinder und Jugendliche möglich zu machen, die sonst nicht realisierbar wären. Ihr Beitrag hilft dabei, wichtige Angebote verlässlich zu finanzieren, insbesondere im Ehrenamt und in der Stadtteilarbeit, und den Kinderschutz in Köln nachhaltig zu stärken. Gleichzeitig werden Sie Teil eines Netzwerks, das Engagement sichtbar macht und gemeinsam mehr erreicht.

Werden Sie Teil dieses Kreises und tragen Sie dazu bei, Kindern und Familien in Köln konkrete Unterstützung zu ermöglichen.

Der jährliche Mindestbeitrag für eine Mitgliedschaft beträgt 150,– bzw. 250,– Euro für Unternehmen.

Spendenkonto:
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE49 3705 0198 0025 4929 76
BIC COLSDE33

Spenden und Mitgliederbeiträge sind steuerlich abzugsfähig.

Beitrittserklärung

Satzung des Fördervereins

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